Hinweise zur Aufnahme in die Bestenlisten

Die Voraussetzungen zur Aufnahme von Leistungen in die Bestenlisten sind für den Athleten und die Athletin als erstes die Mitgliedschaft in einem Verein. Dieser Verein muss Mitglied im Kreissportbund und dem Niedersächsischen Leichtathletikverband sein. Für Leistungen, die so gut sind, dass sie in der Landesbestenliste verewigt werden können, benötigt der/die Aktive einen Startpass, der über den Stammverein beim NLV beantragt werden muss.

Für Läufe gilt folgendes: Anerkannt werden nur Leistungen, die auf offiziellen, genehmigten Veranstaltungen erzielt werden. Oft ist es besonders schwer, festzustellen, ob dies der Fall ist. Hier eine kleine Hilfe: In der Ausschreibung zu den Läufen muss eine Veranstaltungsnummer angegeben sein (6=Jahr, z.B. 07= Niedersachsen, 4500 = Kreis Soltau-Fallingbostel, 1xx = Nr. der Beantragung – wichtig: steht statt der 1 eine 0 handelt es sich um einen nicht bestenlistenfähigen Volkslauf). Meist steht in den Ausschreibungen „amtlich vermessene Strecke“ oder ähnliches, doch ist Vorsicht geboten, genehmigte Strecken sind vorher zu prüfen, hier ist auf der Seite des NLV (www.nlv-la.de) eine Liste der Strecken vorhanden.

Zum Schluss der fast wichtigste Hinweis: Es ist nicht Aufgabe der Statistiker, die Ergebnisse zu suchen, dieses ist eine   BRINGSCHULD der Athleten bzw. der Vereine! Besonders bei Veranstaltungen außerhalb Niedersachsens oder im Ausland ist dies wichtig.